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Begriffserklärungen

Information in eigener Sache

Durch Inkrafttreten des neuen Heilmasseurgesetzes im April 2003, welches oft zu Missverständnissen führt, möchte ich Ihnen nachfolgend kurz die wesentlichen Unterschiede erklären:

Medizinische/r MasseurIn

Die medizinischen Masseure (früher Heilmasseur/Heilbademeister ) dürfen nur am "Kranken" im Dienstverhältnis, unter Aufsicht eines Arztes oder Physiotherapeuten Therapien durchführen.

Gewerbliche/r MasseurIn

Die Gewerblichen Masseure dürfen nur am “Gesunden” die verschiedenen Massagetechniken anwenden. Dieser Berufszweig darf/durfte noch nie im Dienstverhältnis oder selbständig am “Kranken” arbeiten.

Freiberufliche/r HeilmasseurIn

Die feriberuflichen Heilmasseure “Neu” sind berechtigt freiberuflich am “Kranken” zu arbeiten. Dieser neue Berufsstand umfasst die eigenverantwortliche Durchführung von den verschiedenen Massagetechniken zu Heilzwecken nach ärztlicher Anordnung.
Eine Rückverrechnung mit diversen Krankenkassen ist möglich. (heute leider nur mehr ein geringer Beitrag)