Begriffserklärungen
Information in eigener Sache
Durch Inkrafttreten des neuen Heilmasseurgesetzes
im April 2003, welches oft zu Missverständnissen führt,
möchte ich Ihnen nachfolgend kurz die wesentlichen Unterschiede
erklären:
Medizinische/r MasseurIn
Die medizinischen Masseure (früher Heilmasseur/Heilbademeister
) dürfen nur am "Kranken" im Dienstverhältnis,
unter Aufsicht eines Arztes oder Physiotherapeuten Therapien durchführen.
Gewerbliche/r MasseurIn
Die Gewerblichen Masseure dürfen nur am Gesunden
die verschiedenen Massagetechniken anwenden. Dieser Berufszweig
darf/durfte noch nie im Dienstverhältnis oder selbständig
am Kranken arbeiten.
Freiberufliche/r HeilmasseurIn
Die feriberuflichen Heilmasseure Neu sind berechtigt
freiberuflich am Kranken zu arbeiten. Dieser neue Berufsstand
umfasst die eigenverantwortliche Durchführung von den verschiedenen
Massagetechniken zu Heilzwecken nach ärztlicher Anordnung.
Eine Rückverrechnung mit diversen Krankenkassen ist möglich.
(heute leider nur mehr ein geringer Beitrag)
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